Foto: Titelbild der Broschüre zum AFBG (BMBF)

20 Februar 2020

Änderungen beim Aufstiegs-BAföG

Berufliche Weiterbildung wird stärker gefördert

Der Bundestag hat die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Ob Meister, Techniker oder Betriebswirt – der Bundestag will berufliche Weiterbildung fördern. Dazu gehört laut Bundesbildungsministerium zum Beispiel, dass der Zuschuss zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren künftig von 40 auf 50 Prozent erhöht werden soll.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Berufliche Weiterbildung hat bei uns in Deutschland Priorität. Denn ein Spitzenland braucht Spitzenpersonal. Und unser Land ist im Wandel. Digitalisierung, Globalisierung und ein stärker werdender Wettbewerb: Um das zu meistern, brauchen wir die Besten. Wir brauchen Meister, Techniker, Betriebswirte und Erzieher. Wer dahin aufsteigen will, dem müssen wir den Weg ebnen. Darum schreiben wir die Erfolgsgeschichte des Aufstiegs-BAföG fort. Dafür investiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung in dieser Wahlperiode mit zusätzlich 350 Millionen Euro so viel wie nie zuvor.

Das neue Aufstieg-BAföG ermöglicht den Aufstieg auf der Karriereleiter Schritt für Schritt – auf allen drei Fortbildungsstufen bis auf ‚Master-Niveau‘. Und auch die finanzielle Unterstützung wird deutlich angehoben. Denn eine Karriere darf nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern – und auch nicht an privaten Verpflichtungen. Deshalb passen wir insbesondere die Unterhaltsförderung an. Sie muss künftig nicht zurückgezahlt werden. Und es geht noch mehr: Existenzgründern erlassen wir künftig das Restdarlehen für die Fortbildungskosten komplett. Ihnen wollen wir einen schuldenfreien Start in die Selbständigkeit ermöglichen.

Mit dem neuen Aufstiegs-BAföG geht mein Haus einen weiteren Schritt, um berufliche Bildung noch attraktiver und flexibler zu machen. Das haben wir schon mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes getan. Nun zeigen wir erneut: Berufliche Bildung ist genauso wichtig wie akademische Bildung.“

Hintergrund:

Mit dem 4. AFBGÄndG können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:
• die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt,
• die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
• der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
• der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
• der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
• die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
• bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten so rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht werden. 2018 wurden rund 167.000 Personen mit dem AFBG unterstützt.

Die Änderungen beim Aufstiegs-BAföG sollen zum 1. August 2020 in Kraft treten, wenn der Bundesrat dem zustimmt.Förderrechner, Antragsformulare sowie eine Info-Broschüre finden Sie auf der Internetseite.

Quelle: www.aufstiegs-bafoeg.de

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