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08 März 2019

Änderung im Elektrogesetz

Auch sogenannte passive Endgeräte werden zukünftig erfasst

Ab dem 1. Mai 2019 fallen Lichtschalter, USB-Kabel, Adapter & Co. unter die Pflichten des ElektroG.

Was sollten Händler beachten?

Händler von Elektrogeräten sind laut ElektroG verpflichtet, gebrauchte Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Die Stiftung ear (stiftung elektro-altgeräte register) wies daraufhin, das mit dem 01.05.2019 auch passive Endgeräte als Elektro- oder Elektronikgerät eingestuft werden und damit registrierungs- und meldepflichtig sind. Händler müssen demnach ab Mai auch diese passiven Endgeräte zurücknehmen – soweit sie hierzu verpflichtet sind.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteile. Bauteile, wie beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe sind auch bei passiven Produkten weiterhin nicht vom ElektroG erfasst. Denn es sollen nur Endgeräte in den Anwendungsbereich fallen. Das sind z. B. fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen und Stromschienen.

Eine Liste mit passiven Geräten, die ab Mai 2019 in den Anwendungsbereich fallen, hat die Stiftung ear <link https: www.stiftung-ear.de de herstellerbevollmaechtigte geraetezuordnung passive-geraete external-link-new-window internal link in current>HIER veröffentlicht.

Quelle: Mittelstandsverbund ZGV

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