Widerrufsrecht: Wenn der Kunde einen Rückzieher macht
Handwerksbetriebe, die ihre Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht aufklären, bleiben im Zweifel auf einer Menge Geld sitzen.
Du kennst es sicherlich vom Online-Shopping: Wenn du im Netz etwas bestellst, kannst du die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückschicken. Der Händler muss dir dann den Kaufpreis erstatten. Doch dieses Widerrufsrecht gilt nicht nur beim Einkaufen im Internet. Unter Umständen können auch deine Kunden von ihrem Auftrag zurücktreten.
Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Handwerkerleistungen gilt immer dann, wenn du Verträge außerhalb deiner Geschäftsräume schließt – also zum Beispiel direkt im Heizungskeller deines Kunden und bei so genannten Fernabsatzverträgen, also Aufträgen, die dir dein Kunde per E-Mail, per Post oder am Telefon erteilt hat.
Kein Widerruf nach Vor-Ort-Termin
Hier gibt es allerdings eine entscheidende Ausnahme: Wenn du den Kunden zunächst persönlich besuchst, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen, und das Angebot dann später per E-Mail verschickst, hat dein Kunde kein Widerrufsrecht. Außerdem gilt es nur bei so genannten Verbraucherverträgen, also bei den klassischen Privatkunden. Wenn du hingegen einen Auftrag von einem Unternehmen erhältst, ist der Widerruf nicht so ohne weiteres möglich. Und auch bei kurzfristigen Notdienst-Einsätzen können die Kunden im Nachhinein keinen Rückzieher machen.
Wichtig ist, dass du deine Kunden am besten schriftlich über ihr Widerrufsrecht aufklärst. Das mag zunächst vielleicht wie lästiger Papierkram wirken, doch verzichtest du darauf, verlängert sich die Widerrufsfrist von zunächst zwei Wochen auf ein Jahr und 14 Tage. Im Zweifel droht also auch noch Monate nach dem Auftrag eine böse Überraschung.
Ein Widerruf kostet Zeit und Geld
Ein Widerruf bedeutet für dich zusätzliche Arbeit und finanziellen Schaden. Denn: Falls dein Kunde schon bezahlt hat, musst du ihm sein Geld zurückzahlen. Gelieferte Waren kannst du nur dann wieder mitnehmen, wenn sie nicht fest mit dem Gebäude verbaut sind. Bei verlegten Kabeln oder Rohren zum Beispiel ist ein Rückbau jedoch nur schwer möglich und mit einem enormen Aufwand verbunden. Hinzu kommt: Die Kosten dafür musst du tragen.
Doch das muss nicht sein. Entweder beginnst du erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten oder du lässt dir von deinem Kunden schriftlich bestätigen, dass du bereits vorher loslegen kannst. Und der beste Weg, sich vor einem Widerruf zu schützen, sind ohnehin eine klare und vertrauensvolle Kommunikation. Denn in der Regel hat auch dein Kunde kein Interesse an dem ganzen Ärger, der mit einem Widerruf verbunden ist.
Versuche daher herauszufinden, warum der Kunde von dem Vertrag zurücktreten möchte. Ist er mit der Qualität deiner Arbeit nicht einverstanden? Gab es Unklarheiten bei der Absprache des Auftrags? Oder war die Konkurrenz einfach günstiger? Im Idealfall lassen sich die Unstimmigkeiten im persönlichen Gespräch klären. So kommt es gar nicht erst zum Widerruf und der Kunde entscheidet sich auch beim nächsten Mal gerne wieder für deinen Betrieb.
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