Steuern sparen zum Jahresende
Mit ganz legalen Kniffen können Handwerksbetriebe zum Ende des Jahres ihre Steuerlast senken.
Sicherlich hast du dich auch schon einmal darüber geärgert, wie viel Geld du jedes Jahr an das Finanzamt überweisen musst. Und tatsächlich verlangt der deutsche Staat deutlich mehr Steuern von seinen Unternehmen als die meisten anderen Staaten in der Europäischen Union. Im Schnitt zahlen Betriebe in Deutschland rund zehn Prozentpunkte mehr Steuern als im EU-Durchschnitt, zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim.
Doch ein Stück weit hast du es auch selbst in der Hand, wie hoch deine Steuerlast ist. Gerade, wenn es allmählich in Richtung Jahresende geht, gibt es mehrere ganz legale steuerliche Stellschrauben. Natürlich sind diese Tipps nur Anregungen. Was konkret für deinen Betrieb die beste Steuerstrategie ist, besprichst du am besten mit deinem Steuerberater.
Investitionsabzugsbetrag nutzen: Wenn du Geld zurücklegst, weil du in den nächsten Jahren eine größere Investition planst, kannst du die Kosten schon jetzt in deiner Steuererklärung angeben. Möglich ist das über den so genannten Investitionskostenabzugsbetrag. Dabei kannst du bis zu 50 Prozent der geplanten Ausgaben von der Steuer absetzen, obwohl du das Geld noch gar nicht ausgegeben hast. Damit das Finanzamt hier mitspielt, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem darfst du im entsprechenden Wirtschaftsjahr nicht mehr als 200.000 Euro Gewinn machen.
Investitionen gut planen: Bei größeren Ausgaben lohnt es sich, genau zu schauen, wann sie am besten in deinen Finanzplan passen. Möchtest du etwa deine Lagerhalle erweitern oder neue Fahrzeuge anschaffen, senkt das deinen Gewinn – und ein geringerer Gewinn bedeutet weniger Steuern. Natürlich lassen sich nicht alle Ausgaben beliebig verschieben. Gerade in Jahren, in denen das Geschäft besonders gut gelaufen ist, kann es aber sinnvoll sein, zum Jahresende über Investitionen in den Betrieb nachzudenken. Doch Vorsicht: Bei regelmäßigen Ausgaben wie Mieten, Telefonkosten oder Versicherungen gilt die Zehn-Tages-Regel. Das heißt: Rechnungen, die du zwischen dem 22. Dezember und 31. Dezember für das folgende Jahr bezahlst, werden auch erst für das folgende Jahr bei der Steuererklärung berücksichtigt. Genauso läuft es mit Rechnungen, die du zwischen dem 1. Januar und dem 10. Januar für das zurückliegende Jahr bezahlst, sie zählen steuerlich zu dem vergangenen Jahr.
Zwischenrechnungen anfordern: Gerade bei größeren Investitionen kann es sich bezahlt machen, wenn du zum Jahresende schon mal eine Zwischenrechnung anforderst. Stehen beispielsweise umfangreiche Umbauarbeiten in deinem Büro an, kannst du deine Steuerlast im aktuellen Jahr reduzieren, wenn du einen Teil des Rechnungsbetrags schon einmal vorab überweist.
Geschenke an Geschäftspartner: Das Ende des Jahres ist eine gute Gelegenheit, um die Beziehung zu deinen Geschäftspartnern zu pflegen. Kleine Geschenke für Lieferanten, befreundete Betriebe und gute Kunden sind ein Zeichen der Wertschätzung. So rufst du dich zum Jahresabschluss noch einmal positiv in Erinnerung. Für solche Präsente kannst du pro Empfänger netto jährlich 35 Euro von der Steuer absetzen.
Weihnachtsfeier absetzen: Auch die Kosten für die Weihnachtsfeier kannst du in deiner Steuererklärung angeben – und zwar maximal 110 Euro pro Mitarbeiter. Dazu zählen nicht nur die Kosten für Speisen und Getränke, sondern auch die Saalmiete, Dekoration und kleine Geschenke im Wert von maximal 44 Euro. Damit das Finanzamt die Kosten für die Weihnachtsfeier in deiner Steuererklärung anerkennt, musst du alle Mitarbeiter deines Betriebs zur Feier einladen.