Stellenanzeigen: Was darf rein, was nicht?

23 Januar 2023

Stellenanzeigen: Was darf rein, was nicht?

Damit eine Stellenanzeige zum Erfolg wird, muss jedes Wort sitzen. Betriebe, die nicht aufpassen, riskieren sogar Entschädigungszahlungen.

Der erste Eindruck zählt. Wenn du Verstärkung für dein Team suchst, ist die Stellenanzeige im Jobportal, auf deiner Homepage oder in den Sozialen Medien eine der ersten Anlaufstellen für potenzielle Bewerber. Hier machen sich Interessenten ein Bild von deinem Betrieb und dem Job, den du zu vergeben hast. Viele Kandidaten treffen hier bereits eine erste Vorauswahl, bei welcher Firma sie sich bewerben. Es lohnt sich daher, gut zu überlegen, welche Formulierungen du wählst.

Im Grunde ist eine Stellenanzeige nichts anderes als eine Werbung. Statt neuer Kunden geht es hier jedoch darum, neue Mitarbeiter davon zu überzeugen, dass dein Betrieb für sie die beste Wahl ist. Besonders glaubhaft gelingt das, wenn du möglichst konkret wirst. Floskeln wie „sympathisches Team“, „angenehmes Arbeitsklima“ oder „herausfordernde Aufgabe“ finden sich in vielen Stellenanzeigen und sind daher nichtssagend und austauschbar. Überlege lieber, was dein Team so sympathisch macht oder, warum das Arbeitsklima in deinem Betrieb so angenehm ist. Haben deine Mitarbeiter zum Beispiel die Möglichkeit, selbst zu wählen, wann ihre Schicht beginnt? Übernimmst du die Kosten für Fortbildungen? Oder gibt es zusätzlich zum Gehalt Extras wie eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft oder ein Bahn-Ticket? Genau mit diesen Punkten hebst du dich bei der Vielzahl an Stellenanzeigen von anderen Betrieben ab.

 

Eine erfolgreiche Stellenanzeige ist unverwechselbar

 

Außerdem kann es bei den Anforderungen an deine neuen Mitarbeiter hilfreich sein, wenn du die Anzeige nicht überfrachtest. Ist die Liste mit den Kenntnissen und Qualifikationen, die du von deinen Bewerbern verlangst, zu lang, besteht die Gefahr, dass du Kandidaten abschreckst. Dabei lässt sich Vieles durch Schulungen und Fortbildungen nachholen. Wenn die Grundqualifikation passt und die Chemie stimmt, können so auch diejenigen Mitarbeiter zur Verstärkung werden, die auf den ersten Blick nicht zu einhundert Prozent deinen Vorstellungen entsprechen.

Ein weiterer Pluspunkt deiner Anzeige ist es, wenn sich Bewerber im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild von dir und deinem Betrieb machen können. Authentische Fotos wecken Emotionen – und genau das ist es, was deine Stellenanzeige unverwechselbar macht.

 

Vorsicht vor diskriminierenden Formulierungen

 

Mindestens ebenso wichtig ist es jedoch, dass du darauf achtest, in deiner Anzeige niemanden zu benachteiligen oder gar zu diskriminieren. Dabei geht es um weitaus mehr als nur um das Geschlecht. Grundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll es sicherstellen, dass niemand wegen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung benachteiligt wird.

Dabei lauern selbst hinter scheinbar harmlosen Formulierungen Stolpersteine, die im Ernstfall zum Problem werden können. Setzt du in der Anzeige zum Beispiel „langjährige Berufserfahrung“ voraus, kann das als Diskriminierung jüngerer Bewerber ausgelegt werden. Suchst du Verstärkung für dein „junges Team“ könnten ältere Bewerber den Eindruck haben, sie werden benachteiligt. Das Problem: Sollte sich ein abgelehnter Bewerber diskriminiert fühlen und gegen deinen Betrieb klagen, musst du nachweisen, dass du ihn nicht wegen Kriterien abgelehnt hast, die gegen das AGG verstoßen. Nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern ist ein solcher Nachweis durchaus kompliziert. Verlierst du die Klage, droht eine Entschädigungszahlung von bis zu drei Monatsgehältern.

 

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