12 September 2012

Rauchmelderpflicht in Deutschland ausgeweitet


NEU: Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz seit 12.07.2012

Wer in Rheinland-Pfalz noch keine Rauchmelder in seiner Wohnung installiert hat, verstößt seit dem 12. Juli 2012 gegen die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz. Ab diesem Datum müssen nämlich ALLE Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern gemäß §44 Abs.6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ausgestattet sein. Anderenfalls droht im Brandfall der Verlust des Versicherungsschutzes.

NEU: Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ab 01.11.2012

In Niedersachsen wird als 10. Bundesland die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der Bauordnung das Gesetz ab 01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen. Der Eigentu?mer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, der Mieter hingegen mu?ssen die Geräte funktionsfähig halten.

Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen noch 2012 folgen.

Mehr Informationen unter: <link http: rauchmelderpflicht.net _blank external-link-new-window rauchmelderpflicht>rauchmelderpflicht.net

<link http: www.rauchmelder-experten.de info rauchmelderpflicht-in-deutschland _blank external-link-new-window rauchmelderpflicht>www.rauchmelder-experten.de/info/rauchmelderpflicht-in-deutschland

Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland

Da Baurecht in Deutschland Ländersache ist (Landesbauordnung), sind die Regelungen uneinheitlich, viele Bundesländer haben keine Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern und sehen dies auch in den nächsten Jahren nicht vor. Aktuell haben zehn Bundesländer (Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen) eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.

Rauchwarnmelderpflicht in Österreich

In Österreich bedingt die OIB-Richtlinie 2 (als aktuelle Bauordnung in den meisten Bundesländern verpflichtend) in Aufenthaltsräumen von Wohnungen (ausgenommen Küchen) den Einbau von Rauchwarnmeldern. In Oberösterreich wird die Einführung einer Rauchmelderpflicht derzeit geprüft, für das Land Salzburg und Niederösterreich sind keine Pläne bekannt.

Rauchwarnmelder in Luxemburg

Abgesehen von öffentlichen Einrichtungen wie Kinderheimen, Kindertagesstätten, Sporthallen usw. besteht in Luxemburg keine gesetzliche Installationspflicht für Rauchwarnmelder. Nur etwa 10 % der Wohnungen sind mit Rauchmeldern ausgerüstet. Auf kommunaler Ebene kann jedoch eine Warnmelderpflicht festgesetzt werden.

Rauchwarnmelderpflicht anderswo

In Großbritannien wurde 1992 eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht eingeführt, die für alle neuen Gebäude mindestens einen Rauchwarnmelder pro Etage fordert. 1987 waren etwa 9 %, 1998 etwa 75 % der britischen Haushalte mit Meldern ausgestattet.

In den USA sind etwa 93 % aller Haushalte mit insgesamt etwa 120 Mio. Rauchwarnmeldern ausgestattet. Seit den 1970er Jahren bestehen Regelungen in zahlreichen US-Bundesstaaten. In dieser Zeit sank die Zahl der Brandtoten um rund 50 %. In Kanada, den Niederlanden und Teilen Australiens besteht ebenfalls eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht.

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