Private Arbeitsmittel nutzen - ist das erlaubt?

17 März 2025

Private Arbeitsmittel nutzen - ist das erlaubt?

Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass du als Arbeitgeber für die Sicherheit dieser Arbeitsmittel verantwortlich bist

Manche Mitarbeiter bringen ihre eigenen Werkzeuge, Kaffeemaschinen oder mobilen Endgeräte mit zur Arbeit. Dies wirft eine entscheidende Frage auf: Welche rechtlichen Vorgaben musst du als Arbeitgeber beachten, wenn Mitarbeiter private Arbeitsmittel im Betrieb nutzen wollen? Antworten auf diese und weitere Fragen findest du hier.

Die Betriebssicherheitsverordnung und private Arbeitsmittel

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt die rechtliche Basis dar, wenn deine Mitarbeiter private Arbeitsmittel nutzen möchten. Die BetrSichV gilt für alle Arbeitsmittel, die im Betrieb verwendet werden, auch für die privat beschafften. Du bleibst als Arbeitgeber verantwortlich, die Sicherheit dieser Mittel zu gewährleisten.

Laut §5 der BetrSichV darfst du nur solche Arbeitsmittel zulassen, die sicher und geeignet für ihre Aufgaben sind. Sie müssen an die Einsatzbedingungen und Beanspruchungen angepasst sein. Sind diese Punkte nicht abgedeckt, ergreifst du geeignete Schutzmaßnahmen oder verbietest die Nutzung.

Was ist zu tun in puncto Arbeitsschutz und Sicherheit

Mit diesen Maßnahmen hältst du die gesetzlichen Vorgaben ein und sorgst für die Sicherheit im Betrieb. So reduzierst du Risiken und schaffst klare Verhältnisse.

  • Sicherheitsüberprüfungen: Plane regelmäßige Prüfungen der privaten Werkzeuge und Geräte deiner Mitarbeiter ein. Diese Sicherheitschecks helfen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
  • Datenschutz: Stelle sicher, dass privat genutzte IT-Geräte den Datenschutzanforderungen entsprechen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Geräte Zugang zu sensiblen Daten haben. Regelmäßige Überprüfungen und Updates der Sicherheitseinstellungen sind hier unerlässlich.
  • Fahrzeugversicherung: Überprüfe, ob private Fahrzeuge, die für betriebliche Zwecke genutzt werden, ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind. Zusätzlich sollten diese Fahrzeuge regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit geprüft werden, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
  • Arbeitsschutz: Achte darauf, dass alle privat genutzten Arbeitsmittel den geltenden Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Dies beinhaltet auch eine umfassende Einweisung der Mitarbeiter in die sichere Nutzung dieser Mittel.
     

Gehe auf Nummer sicher mit eindeutigen Richtlinien

Um rechtliche und sicherheitsrelevante Probleme beim Einsatz privater Arbeitsmittel im Betrieb zu vermeiden, ist es ratsam, klare Richtlinien aufzustellen. Informiere deine Mitarbeiter darüber, welche Anforderungen und Prüfungen ihre Geräte bestehen sollten und welche hygienischen Standards zu beachten sind. Durch regelmäßige Überprüfungen und klare Absprachen sorgst du für einen sicheren und rechtskonformen Betrieb.

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