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13 Mai 2019

Mindestlohn: Elektroniker können sich bald über mehr Geld freuen

Zum 1. Januar 2020 soll der Mindestlohn für Elektroniker um 4,4 Prozent ansteigen und bis 2024 sogar jährlich erhöht werden

Ursprünglich wurde der Mindestlohn im Elektrohandwerk am 1. Juni 1997 eingeführt. Zwischen 2003 und 2007 gab es in der Branche allerdings keine Lohnuntergrenze. Seit der Wiedereinführung im Jahr 2008, stieg der Mindestlohn immer wieder an. Seit dem 1. August 2016 sogar jährlich.

Nun soll auch 2020 die Branchenmindestentgelte in den elektro- und informationstechnischen Handwerken um 4,4 Prozent steigen. Diese Erhöhung haben die IG Metall und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vereinbart. Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und endet am 31. Dezember 2024.

Wie hoch ist der Mindestlohn für das Elektrohandwerk?

Folgende Mindestlöhne sind zu erwarten bzw. bereits in Kraft:

  • 1. Januar 2018: 10,95 Euro
  • 1. Januar 2019: 11,40 Euro
  • 1. Januar 2020: 11,90 Euro
  • 1. Januar 2021: 12,40 Euro
  • 1. Januar 2022: 12,90 Euro
  • 1. Januar 2023: 13,40 Euro
  • 1. Januar 2024: 13,95 Euro

 

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist bundeseinheitlich und allgemeinverbindlich und gilt für alle Beschäftigten - unabhängig davon, ob ein Betrieb tarifgebunden ist oder nicht.

Der Geltungsbereich wurde in der Allgemeinverbindlichkeitserklärung allerdings etwas eingeschränkt. So umfasst er alle Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind.

Der Branchenmindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt.

Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de 

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