Maut für Fahrzeuge ab 3,5 t: Handwerker profitieren von Ausnahmeregelung

10 Januar 2024

Maut für Fahrzeuge ab 3,5 t: Handwerker profitieren von Ausnahmeregelung

Die Maut für Fahrzeuge ab 3,5 t kommt ab 2024. Bereite dich jetzt darauf vor und nutze die Ausnahmeregelung für Handwerker.

Der Transporter ist deine Kommandozentrale, sobald du im Einsatz bist. Täglich spürst du aber, wie stark die Kosten für Kraftstoff und Co ansteigen. Und nun kommt Mitte 2024 auch noch die Mautregelung für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,49 t hinzu. Die gute Nachricht: Du profitierst von der Handwerker-Regelung bei der Lkw-Maut.

 

Änderungen bei der Maut 2023/24

 

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (kurz BFStrMG) regelt unter anderem, welche Strecken in Deutschland mautpflichtig sind und für wen Ausnahmen bestehen. Seit dem 1. Dezember 2023 ist ein CO₂-Aufschlag inkludiert, was die Mautkosten für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t Gesamtmasse erhöht. Zusätzlich ist für die Berechnung nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs entscheidend.

In einem 2. Schritt folgt ab dem 1. Juli 2024 die Maut für Fahrzeuge ab 3,5 t. Bis zu 300.000 mehr Fahrzeuge wären an sich mautpflichtig. Handwerker sollen aber in bestimmten Bereichen davon ausgenommen werden. Darauf hat sich die Politik bereits verständigt.

 

Handwerker mit Ausnahmeregelung: wann gilt sie und wann nicht?

 

Folgt man dem Gesetzesentwurf, der vom Deutschen Bundestag im November beschlossen wurde, besteht für dich bei Fahrzeugen bis 7,49 t keine Mautpflicht, wenn

 

  • du Handwerker bist und das Fahrzeug selbst fährst.
  • deine Fahrt dazu dient, dein Handwerk beim Kunden auszuüben.
  • du in deinem Fahrzeug Werkzeug, Maschinen und Materialien transportierst, die du für die Ausübung deines Handwerks brauchst.

 

Allerdings gibt es auch für dich einige Situationen, in denen die neue Mautregelung trotz deines Handwerkerstatus gilt:

 

  • Die Ausnahmeregelung kann entfallen, sobald der Fahrer kein Handwerker ist.
  • Eine rein gewerbliche Fahrt soll mautpflichtig sein.

 

Das Gesetz ist aktuell (Stand Januar 2024) noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Wir halten dich diesbezüglich aber auf dem Laufenden, wie die konkreten Regelungen aussehen.

 

Maut-Kontrolle: Wo muss ich meine Mautbefreiung nachweisen?

 

Toll Collect bietet dir die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung. Diese gilt für eine Dauer von zwei Jahren und wird bei Bedarf anschließend von dir verlängert. Die Registrierung stellt keine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung dar. Du sparst aber Zeit ein und vermeidest aufwändige Kontrollverfahren im Alltag.

 

OBU: Lohnt sich das für mich als Handwerker?

 

Mautpflichtig oder nicht: Damit du dich nicht immer bei jeder Fahrt mit dieser Frage beschäftigen musst, nutzt du eine sogenannte On-Board-Unit (OBU). Das kleine Gerät erleichtert die Abwicklung der Maut gleich mehrfach. Die anfallenden Gebühren werden automatisch abgerechnet. Mautboxen haben unter anderem Kraftstoff- und Tankkarten-Anbieter parat.

Ein großer Vorteil besteht darin, dass solche Mautboxen auch über eine EETS-Automatisierung verfügen. Die Abkürzung steht für European Electronic Toll Service. Dieser ermöglicht innerhalb Europas eine länderübergreifende Abwicklung anfallender Mautgebühren. Bist du als Handwerker viel im Grenzgebiet unterwegs, behältst du stets den Überblick und sparst viel Zeit ein.

 

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