Inklusion im Handwerk: Eine ganz besondere Unterstützung
Menschen mit einer Behinderung können für Handwerksbetriebe zu einer wertvollen Bereicherung werden.
Die Zahl mag dich vielleicht überraschen: In Deutschland leben knapp zehn Millionen Menschen mit einer Behinderung, etwa 7,6 Millionen Betroffene gelten als schwerbehindert. Personen mit einem Handicap sind also ein bedeutender Teil unserer Gesellschaft. Auch in deinem Handwerksbetrieb können sie eine wichtige Rolle spielen – du musst es nur wollen.
Die Vorstellung, handwerkliche Arbeit sei nichts für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Einschränkung, ist weit verbreitet. Doch, wenn du dich genauer damit beschäftigst, stellt du schnell fest, dass ein Handicap kein Hindernis sein muss, um im Handwerk Fuß zu fassen. Doch wie soll das konkret funktionieren? Die wichtigste Erkenntnis ist, dass es für die Inklusion kein Patentrezept gibt, dafür sind die individuellen Fähigkeiten der Betroffenen zu unterschiedlich und die Anforderungen im Arbeitsalltag zu verschieden. Zahlreiche Erfolgsbeispiele aus dem Elektro- und SHK-Handwerk zeigen aber, dass Inklusion immer dann gelingt, wenn die Beschäftigten da zum Einsatz kommen, wo ihre ganz persönlichen Stärken liegen. Die Autistin kann etwa im Materiallager eine wertvolle Hilfe sein, der Rollstuhlfahrer ist vielleicht in deinem Büro bestens aufgehoben.
Dabei geht es nicht darum, dass sich behinderte Mitarbeiter an die Arbeitsabläufe in deinem Betrieb anpassen. Im Gegenteil: Der Grundgedanke der Inklusion ist laut Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, dass auch in der Arbeitswelt alle nötigen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam leben können. Betriebe, die sich für Beschäftigte mit einem Handicap öffnen, berichten, dass sich der Einsatz positiv auf das Betriebsklima auswirkt und so letztendlich das komplette Team davon profitiert.
Der Staat unterstützt bei der Inklusion
Entscheidest du dich dafür, Mitarbeiter mit einer Behinderung einzustellen, erhältst du auf vielfältige Art und Weise Unterstützung vom Staat. Diese Hilfe greift in der Regel, wenn der Grad der Behinderung bei mindestens 50 Prozent liegt.
Behindertengerechte Ausstattung: Der spezielle Monitor für die sehbehinderte Kollegin oder die Rampe für den Rollstuhlfahrer – Menschen mit einem Handicap benötigen häufig besondere technische Unterstützung. Unter Umständen sind auch Umbaumaßnahmen in deinem Betrieb nötig. Hier kannst du auf Antrag bis zu 100 Prozent der Kosten vom Staat erstattet bekommen.
Eingliederungszuschuss: Der Staat beteiligt sich auch an den Lohnkosten, wenn du einen behinderten und arbeitssuchenden Menschen in dein Team holst. Mindestens zwölf Monate lang übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 50 Prozent der Ausgaben. Bei älteren Beschäftigten oder solchen mit einer besonderen Behinderung, wird der Zuschuss sogar für mehrere Jahre gezahlt.
Unterstützung für Azubis: Bildest du einen Menschen mit Handicap in deinem Betrieb aus, erstattet die Agentur für Arbeit bis zu 80 Prozent der Ausbildungsvergütung. Übernimmst du den Mitarbeiter nach der Ausbildung, erhältst du ein weiteres Jahr lang bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes.
Arbeiten auf Probe: Eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, ob die Inklusion in deinem Betriebsalltag gelingen kann, ist ein Probearbeitsvertrag. Dabei werden die Personalkosten drei Monate lang komplett vom Staat übernommen. Danach kannst du entscheiden, ob aus diesem Arbeitsvertrag auf Probe eine Festanstellung werden soll.
Inklusionsberater: Gerade, wenn du erstmals mit beeinträchtigten Kollegen in deinem Team zu tun hast, ist die Beratung von Inklusionsberatern eine wertvolle Unterstützung. Bei vielen Handwerkskammern gibt es Fachleute, die nicht nur bei den verschiedenen Förderprogrammen den Überblick behalten, sondern auch bei praktischen Fragen im Betriebsalltag helfen können.