Fußball EM - Arbeitsrecht & Co im Handwerksbetrieb beachten!

10 Mai 2024

Fußball EM - Arbeitsrecht & Co im Handwerksbetrieb beachten!

Du berücksichtigst vor und während der Fußball-Europameisterschaft das Arbeitsrecht und weitere Regelungen, was zum Beispiel das Werben mit der EM angeht.

Die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland - dein Fachbetrieb ist jetzt schon im Fußballfieber. Prima! Gemeinsam schaut ihr als Team die Spiele an. Startet eine Werbemaßnahme passend zum Fußballfest. Damit es am Ende kein böses Erwachen gibt, behältst du in Sachen Arbeitsrecht, Public Viewing nebst Marketing den Überblick - und bleibst auf der sicheren Seite.

 

EM und Arbeitsrecht - was ist erlaubt und was nicht

 

Mit der Fußball-Europameisterschaft steigt die Begeisterung deiner Mitarbeiter, gemeinsam zu feiern. Arbeitsrechtlich gibt es dabei aber einige Baustellen, die dein Fachbetrieb berücksichtigten muss:

 

  • Arbeitszeiten respektieren: Die gesetzlichen und vertraglichen Arbeitszeiten sind auch während der EM einzuhalten. Keine Ausnahmen ohne klare Vereinbarungen.
  • Spiele am Arbeitsplatz verfolgen: Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, die EM während der Arbeitszeit vom Arbeitsplatz aus zu verfolgen. Einvernehmliche Lösungen stehen hier im Vordergrund.
  • Urlaubsplanung fair handhaben: Du berücksichtigst Urlaubswünsche im Kontext der EM gerecht - und nach deinen betrieblichen Möglichkeiten.
  • Public Viewing anbieten: Du stellst sicher, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit zur Teilnahme haben und es dennoch keine Pflichtveranstaltung ist. Beim gemeinsame Anfeuern und Jubeln werden die Regeln des Lärmschutzes eingehalten.
  • Datenschutz gewährleisten: Bei eventuellen Foto- oder Videoaufnahmen hältst du die Datenschutzbestimmungen ein.

 

Mit der Fußball-EM werben - ohne böses Erwachen

 

Vor und während der Fußball-EM nutzt du das Fußballfest für eine Werbeaktion. Von Beginn an gilt, die Marken- und Schutzrechte des Veranstalters nicht zu verletzen. Die UEFA ist die alleinige Inhaberin des UEFA Namens und allem, was damit zusammenhängt. Hierzu zählen auch Logo, Musik oder Plakate. Eine unautorisierte Nutzung führt schnell zu rechtlichen Konsequenzen. Abmahnungen bis hin zu hohen Schadenersatzforderungen sind dabei nicht auszuschließen.

 

An dieser Stelle ist daher deine Kreativität gefragt. So sind Dekorationen ohne die offiziellen UEFA-Symbole und weiterer geschützter Elemente (zum Beispiel von offiziellen Sponsoren) zulässig. Dies gilt auch für die Deutschlandfahne. Anders sieht es zum Beispiel mit dem Begriff EURO 2024 aus. Auf keinen Fall dürfen deine Aktionen den Eindruck hinterlassen, dass du ein Partner der UEFA bist oder du als offizieller Sponsor auftrittst. Öffentliche Übertragungen unterliegen ebenfalls bestimmten Vorgaben (Stichwort Lizenz).

 

Gemeinsam feiern - mit Rücksicht auf andere

 

Zusammen die Spiele der Fußball EM schauen, macht doppelt so viel Spaß. Du formulierst klar, was in deinem Fachbetrieb geht und was nicht. Auch Themen wie Alkohol und Rücksichtnahme gehören dazu. Du und dein Team ziehen an einem Strang– so wird die Fußball-Europameisterschaft zu einem Gewinn für alle!

 

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