Erwerbsminderung bei Selbständigen: mit der richtigen Vorsorge zu mehr finanzieller Sicherheit!

11 Dezember 2023

Erwerbsminderung bei Selbständigen: mit der richtigen Vorsorge zu mehr finanzieller Sicherheit!

Die Erwerbsminderungsrente steht dir auch als selbstständiger Handwerker zu. Der Weg dorthin ist aber nicht einfach und eine private Vorsorge daher mehr als sinnvoll.

Du hast hart gearbeitet, um deinen eigenen Fachbetrieb aufzubauen und erfolgreich zu machen. Doch was passiert, wenn du durch Krankheit oder Unfall langfristig ausgebremst wirst? Deine finanzielle Sicherheit steht auf dem Spiel. Du fragst dich, wie es weitergehen soll.

 

Berufsunfähigkeit, teilweise und vollständige Erwerbsminderung: Was gilt für mich?

 

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn du noch in der Lage bist, zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten. Bei einer vollständigen Erwerbsminderung sind es hingegen weniger als drei Stunden. Die Berufsunfähigkeit ist nicht mit einer Erwerbsminderung gleichzusetzen. Bei einer Berufsunfähigkeit kannst du deinen ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben. Andere Tätigkeiten sind hingegen weiterhin möglich.

 

Auf dem Weg zur Erwerbsminderungsrente

 

Als Selbstständiger hast du Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, sobald du über einen bestimmten Zeitraum hinweg verpflichtend oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Solltest du zu einem früheren Zeitpunkt angestellt gewesen sein, zählen die dort erworbenen Rentenpunkte ebenfalls. Gleiches gilt für eventuelle Eltern- und Pflegezeiten.

Die Beantragung der Erwerbsminderungsrente ist mit Mehraufwand und deiner Eigeninitiative verbunden. Der Eintritt der Erwerbsminderung erfolgt erst, sobald du mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bist (Wartezeit) und drei Jahre Beiträge eingezahlt hast.

Die Höhe dieser Rente hängt von verschiedenen Faktoren wie deinem durchschnittlichen Einkommen und den gezahlten Beiträgen ab. Ein Arzt muss dir bescheinigen, dass du entsprechend erwerbsunfähig bist und dieses dokumentieren.

 

Fristen und Kontrollen nicht unterschätzen!

 

Einmal genehmigt, bedeutet dies nicht, dass du bis zum normalen Renteneintritt deine Erwerbsminderungsrente erhältst. Vielmehr findet in regelmäßigen Abständen (durchschnittlich alle drei Jahre) eine Überprüfung statt. Ist aus medizinischer Sicht keine Besserung erkennbar, stellst du den Folgeantrag frühzeitig. Nach neun Jahren der Erwerbsminderungsrente geht der befristete Zustand in einen unbefristeten über.

 

Wenn es darauf ankommt: Schütze dich und deinen Handwerksbetrieb mit der richtigen Versicherung

 

Auch wenn du Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hast: Von dem Betrag allein kannst du kaum leben. Sogar die volle Erwerbsminderungsrente beträgt weniger als ein Drittel deines Bruttogehalts. Dein Weg zur finanziellen Sicherheit führt deshalb über die private Vorsorge.

 

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