10 Februar 2014

Digitaler Fahrtenschreiber ab 3,5 Tonnen


Der Umkreis, in dem sich Handwerkerfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht ohne digitalen Fahrtenschreiber bewegen dürfen, wird von derzeit 50 auf 100 Kilometer ausgeweitet.

Der Einbau eines digitalen Fahrtenschreibers (Tachograf) bei Handwerkerfahrzeugen wird somit ab einem Radius von über 100 Kilometer um den Unternehmenssitz zur Pflicht. Das hat das Europäische Parlament in einer überarbeiteten Verordnung zur Tachografenpflicht beschlossen.

Die Regelung gilt allerdings nur für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Mehr Infos hierzu:
<link http: www.deutsche-handwerks-zeitung.de ab-wann-gilt-die-neue-tachographenpflicht _blank external-link-new-window tachographenpflicht>Deutsche Handwerkszeitung
<link http: www.handwerk-magazin.de digitaler-fahrtenschreiber-pflicht-ab-100-km-radius _blank external-link-new-window>Handwerk Magazin
<link http: www.europarl.europa.eu eplibrary _blank external-link-new-window>Europa Parlament

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