Bei Urheberrechts-Abmahnungen einen kühlen Kopf bewahren
Eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung geht schnell ins Geld. Deshalb handelst du in einer solchen Situation überlegt und holst dir die Unterstützung vom Rechtsprofi.
Auf einmal hat es dich und deinen Fachbetrieb erwischt: Du erhältst eine Abmahnung, weil auf deiner Webseite oder in deinem Flyer scheinbar urheberrechtlich geschützte Inhalte zu sehen sind. Jetzt heißt es: Ruhe zu bewahren und klug zu handeln, anstatt sofort auf die Forderungen einzugehen. Dies schont nicht nur die Nerven, sondern auch deinen Geldbeutel.
Warum bekomme ich eine Urheberrechts-Abmahnung?
Bekommst du eine solche Abmahnung per Brief oder E-Mail, geht der Rechteinhaber davon aus, dass du eine Urheberrechtsverletzung begangen hast. Es besteht die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu leisten. Hinzu kommen mögliche Abmahnkosten. Die Abmahnung hat das Ziel, die Angelegenheit ohne einen gerichtlichen Prozess zu klären. Abmahnen darf nur der Urheber selbst. Er kann aber einen Rechtsanwalt damit beauftragen, ihn zu vertreten.
Besondere Vorsicht bei Abmahn-Profis!
In den letzten Jahren hat sich allerdings eine echte Abmahn-Industrie entwickelt. Manche Anwälte und Anwaltskanzleien haben sich auf das Thema derart spezialisiert, dass sie richtige Abmahnwellen starten. Dabei erhalten gleich mehrere hundert oder tausende Menschen beziehungsweise Firmen eine Abmahnung.
Ruhe bewahren: Nicht sofort bezahlen, sondern gründlich prüfen lassen!
Die genaue Sachlage, ob und inwieweit eine Urheberrechtsverletzung überhaupt vorliegt, ist dabei nicht immer klar. Die Forderungen der Abmahnungen hingegen schon: Du sollst nicht nur die urheberrechtlich geschützten Inhalte sofort entfernen, sondern auch die Abmahnkosten übernehmen und Schadensersatz zahlen.
Im Falle einer solchen Abmahnung baust du auf unsere kostenlose telefonische Rechtsberatung.