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26 August 2021

ACHTUNG! Ihr Handeln ist erforderlich

Umlage-Privilegien sichern mit mess- und eichrechtskonformen Messgeräten PAC2200 MID und PAC2200 CLP von Siemens

Ab dem 01.01.2022 müssen etwaige Drittstrommengen eichrechtskonform abgegrenzt werden, sofern Ihr Unternehmen beim Bezug oder der Eigenerzeugung elektrischer Energie von Umlageprivilegien profitiert. An die Messtechnik gelten hierbei spezielle Anforderungen. Wenn Ihr Unternehmen einer anderen natürlichen oder juristischen Person Strom zum Letztverbrauch zur Verfügung stellt liegt eine Drittbelieferung vor.

Ohne Eigenversorgung – PAC2200 MID

Ohne Eigenversorgung ist die Erfassung und Abgrenzung der elektrischen Wirkarbeit (kWh) mit einem MID-zertifizierten Messgerät PAC2200 MID ausreichend. Die aufgelaufenen Eigen- und Drittmengenanteile können jährlich bilanziert und gemeldet werden.

Mit Eigenversorgung – PAC2200 CLP

Verbrauchen Sie auch selbst erzeugten Strom, für den Sie eine reduzierte EEG-Umlage entrichten, muss durch eine viertelstundenscharfe Messung die Zeitgleichheit zwischen selbst erzeugter und verbrauchter Energie durch die

Erfassung der Wirkarbeit (kWh) in Intervallen von 15 Minuten und zeitsynchron zur gesetzlichen Zeit sichergestellt werden. Hier unterstützt das PAC2200 CLP (Certified Load Profile – zertifiziertes Lastprofil), welches die Wirkarbeitsintervalle eichrechtskonform erzeugt und über 2 Jahre speichert.

 

Für geeichte Mess- und Eichrechtskonformität sind geeichte Messwandler erforderlich.

 

 

 

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