Förderung: Elektroauto als Dienstwagen
Vor kurzem hat die Bundesregierung die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektroautos beschlossen. Dabei ist ein wenig untergegangen, dass sich auch die Besteuerung der privaten Nutzung eines Elektroautos als Firmenwagen geändert hat.
Nach dem Jahressteuergesetz 2013 werden die Kosten für die Batterie eines Elektroautos aus dem zu versteuernden Listenpreis herausgerechnet. Dazu werden 500 EUR pro kWh der Batteriekapazität vom Listenpreis abgezogen, maximal jedoch 10.000 EUR. Jedes Jahr verringert sich dieser Betrag um 50 EUR pro kWh bzw. 500 EUR.
• Bei Zulassung bis 31.12.2013 werden 500 EUR pro kWh, maximal jedoch 10.000 € vom Listenpreis abgezogen
• Bei in den darauffolgenden Jahren zugelassenen Elektroautos vermindert sich dieser Betrag um 50 EUR pro kWh bzw. 500 EUR pro Jahr
• In 2022 zugelassene Elektroautos als Dienstwagen werden also mit 50 EUR pro kWh bzw. maximal 5.500 EUR gefördert, nachdem 31.12.2022 entfällt die Förderung
Dieser verminderte Listenpreis gilt dann für die gesamte Zeit.
Die Regelung trifft auch auf extern aufladbare Hybridautos wie z. B. den Opel Ampera zu. Sie tritt zwar erst am 1. Januar 2013 in Kraft, soll jedoch auch für vorher angeschaffte Elektroautos und Hybridfahrzeuge gelten. In 2012 werden sie aber noch ohne Nachteilsausgleich versteuert.
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Auch in Österreich gibt es stattliche Förderungen für die Anschaffung bzw. Umrüstung eines alternativ betriebenen Fahrzeuges bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
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